• Kopfläuse in der Schule/ Kindertageseinrichtung

        •  Kopfläuse kommen immer wieder vor und verbreiten sich dort, wo Kinder ihre Köpfe zusammenstecken. Sie sind kein Zeichen einer mangelnden Hygiene, sondern können jede und jeden befallen. Kopfläuse übertragen zwar keine Erkrankungen, können aber sehr lästig werden. Auch in unserer Schule/ Kindertageseinrichtung können sie leider jederzeit wieder vorkommen.

          Um Kopfläuse wirksam bekämpfen und ihre Ausbreitung verhindern zu können sind alle gefragt.

          Wir bitten Sie in diesem Sinne folgende allgemeine Maßnahmen zu beachten und zu befolgen:

      • Untersuchen Sie regelmäßig den Kopf ihres Kindes auf Läuse.

        Falls Sie bei Ihrem Kind Läuse entdecken:

        1. Behandeln Sie Ihr Kind mit einem zugelassenen Läusebekämpfungsmittel.

        2. Untersuchen Sie auch die anderen Familienmitglieder gleich nach Läusen und führen Sie bei diesen ggf. ebenfalls eine Behandlung durch.

        3. Informieren Sie unverzüglich die Klassenleitung/ pädagogische Kraft Ihres Kindes. Dazu sind Sie nach §34 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Die Leitung veranlasst die (anonyme) Information der anderen Eltern und die Meldung an das Gesundheitsamt.

        4. Bestätigen Sie die Behandlung Ihres Kindes der Klassenleitung/ pädagogische Kraft schriftlich. Ihr Kind darf danach sofort wieder die Schule/ die Einrichtung besuchen.

        5. Ein ärztliches Attest ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind innerhalb von 4 Wochen noch einmal Läuse bekommt.

      • Falls wir bei Ihrem Kind Läuse entdecken, werden Sie umgehend benachrichtigt. Wenn Sie Ihr Kind nicht sofort abholen können, kann es zunächst in der Klasse/Kindertageseinrichtung bleiben, darf jedoch nicht an Aktivitäten teilnehmen, die mit Körperkontakt einhergehen.

      • Sollten sich Kopfläuse hartnäckig in der Klasse/ Kindertageseinrichtung halten, kann es erforderlich werden, dass die Köpfe der Kinder dort untersucht werden. Neben Lehrer*innen und Erzieher*innen können dies auch freiwillige Elternvertreter*innen tun, die Sie am Elternabend hierfür gewinnen können.

      • Weitere Informationen zum Vorgehen bei Kopfläusen finden Sie auch im Internet: www.rki.de

        Wenn wir alle im Falle des Falles rasch und verantwortlich handeln, werden wir die unangenehmen Mitbewohner auch schnell wieder los!

         

        Stand 09/2023