• Übertritt an weiterführende Schulen

    • Nach 4 Jahren Grundschulzeit wechseln alle Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium).


      Besucht Ihr Kind nach der Grundschule eine Mittelschule, gilt weiterhin die Sprengelpflicht. Eine Anmeldung an der zuständigen Mittelschule durch die Eltern ist dennoch wichtig. Informationen dazu finden Sie hier:

      Anmeldung an der Mittelschule
       

      Bei den Realschulen und Gymnasien entscheiden zunächst die Eltern, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht nicht. Die aufnehmende Schule entscheidet dann, wer aufgenommen wird und wer eine Absage erhält. In der Regel kommt es zu Absagen, wenn zu viele Anmeldungen vorliegen.

      Wichtige Termine für den Übertritt:

      15. November 2023, 19 Uhr:
      Informationsabend zum Übertritt an der Grundschule von-der-Pfordten-Straße

      19. Januar 2024:
      Ausgabe der Zwischeninformation für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen

      2. Mai 2024:
      Ausgabe der Übertrittszeugnisse für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen

      6. - 8. Mai 2024 und 10. Mai 2024:
      Anmeldezeitraum an den Realschulen und Gymnasien
      Wichtig: Die Anmeldung an den Realschulen und Gymnasien erfolgt durch die Eltern und nicht durch die Grundschule.

      14. - 16. Mai 2024:
      Dreitägiger Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien

       

      Das Übertrittszeugnis

      Das Übertrittszeugnis enthält

      • die Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
      • die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
      • eine zusammenfassende Beurteilung der Übertrittseignung (=Schullaufbahnempfehlung)

      Die Schullaufbahnempfehlung wird allein durch die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht bestimmt.

      Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt

      • von 2,33 oder besser können auf ein Gymnasium wechseln,
      • von 2,66 oder besser können auf eine Realschule wechseln,
      • ab 3,0 wechseln auf die Mittelschule.

       

      Der Probeunterricht

      Auf Wunsch der Eltern können Schülerinnen und Schüler, die nicht den notwendigen Notendurchschnitt für die gewünschte Schulart haben, am Probeunterricht teilnehmen. Die Eltern melden dazu ihr Kind an der entsprechenden Schule an und das Kind nimmt am Probeunterricht teil.

      Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Er gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erzielt wurde. Die Schülerin bzw. der Schüler kann dann in die 5. Klasse der gewünschten Schulart wechseln.

      Ist der Probeunterricht nicht bestanden, aber die Schülerin bzw. der Schüler hat in beiden Fächern mindestens die Note 4, so kann die Schülerin bzw. der Schüler auf Wunsch der Eltern dennoch in die 5. Klasse der gewünschten Schulart wechseln.

       

      Bitte beachten Sie: Hat Ihr Kind nicht die notwendige Laufbahnempfehlung und den Probeunterricht auch nicht bestanden, so heißt das nicht, dass Ihr Kind an einer Schulart verbleiben muss. Bei entsprechend guter Leistung kann Ihr Kind auch nach der 5. Klasse auf eine Realschule oder ein Gymnasium wechseln.

    • Informationen des Beratungszentrums zum Übertritt


    • Padlet für die 4. Jahrgangsstufe zum Übertritt

      Elterninformation für die 3. Jahrgangsstufe