Windmühlenschule Mainz
Windmühlenschule Mainz in Mainz: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Die Wahl der richtigen Grundschule ist für Familien oft eine der ersten großen Entscheidungen – und da spielt die Nähe zum Wohnort eine zentrale Rolle. Die Windmühlenschule in Mainz ist eine allgemeinbildende Schule, die vor allem durch ihre barrierefreie Ausstattung auffällt: Mit einem rollstuhlgerechten Eingang und entsprechenden Parkplätzen wird hier echte Teilhabe ermöglicht. Das ist nicht nur für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen ein Plus, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen oder Großeltern, die ihr Enkelkind abholen möchten.
Bei der Suche nach einer passenden Grundschule lohnt es sich, vorab ein persönliches Gespräch zu führen und nach der Kommunikationskultur zu fragen – etwa, wie Eltern in den Schulalltag eingebunden werden. Da es noch keine Bewertungen zur Windmühlenschule gibt, kann ein direkter Besuch vor Ort oder ein Anruf im Sekretariat helfen, sich ein eigenes Bild zu machen. Gerade bei Schulen, die Wert auf Klarheit und Zugänglichkeit legen, ist der erste Eindruck oft besonders aussagekräftig. Ein guter Tipp: Fragen Sie nach dem Betreuungsangebot am Nachmittag – das ist für viele Familien ein entscheidender Faktor.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 08:00–16:00
- Dienstag: 08:00–16:00
- Mittwoch: 08:00–16:00
- Donnerstag: 08:00–16:00
- Freitag: 08:00–13:30
- Samstag: Geschlossen
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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