Pestalozzischule Edingen mit Ganztagsschule
Pestalozzischule Edingen mit Ganztagsschule in Edingen-Neckarhausen: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Die Wahl der richtigen Grundschule ist eine der ersten großen Entscheidungen für Familien. Neben dem pädagogischen Konzept spielen oft ganz praktische Fragen eine Rolle: Wie ist der Weg zur Schule? und Wie wird die Betreuung organisiert? Die Pestalozzischule in Edingen-Neckarhausen bietet hier gleich zwei wichtige Pluspunkte: Sie ist als Ganztagsschule konzipiert, was für berufstätige Eltern eine große Erleichterung sein kann. Zudem wurde bei der Barrierefreiheit offenbar mitgedacht – sowohl der Eingang als auch die Parkplätze sind rollstuhlgerecht gestaltet. Ein Detail, das im Alltag viel ausmacht, sei es für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen oder für Eltern mit Kinderwagen. Bei der Suche nach dem passenden Angebot lohnt es sich immer, direkt nachzufragen: Wie wird der Übergang vom Vormittag in den Nachmittag gestaltet? und Welche pädagogischen Schwerpunkte werden in der Ganztagszeit gesetzt? Ein persönlicher Besuch vor Ort gibt dann meist das beste Gefühl für die Atmosphäre. So findet man am Ende nicht nur eine Schule, sondern den Ort, an dem sich das eigene Kind wohlfühlt.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 10:00–20:00
- Dienstag: 10:00–20:00
- Mittwoch: 10:00–20:00
- Donnerstag: 10:00–20:00
- Freitag: 10:00–20:00
- Samstag: 10:00–20:00
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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