KGS Franziskus Lüttringhausen
KGS Franziskus Lüttringhausen in Remscheid: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Wer in Remscheid eine Grundschule mit guter Zugänglichkeit sucht, sollte die KGS Franziskus in Lüttringhausen auf dem Schirm haben. Ein entscheidendes Detail, das oft übersehen wird: Der rollstuhlgerechte Eingang ist ein starkes Zeichen für durchdachte Barrierefreiheit – ein wichtiger Punkt, wenn ihr Kind auf Mobilitätshilfen angewiesen ist oder Sie selbst den Alltag barrierefrei gestalten möchten. Gerade bei der Schulwahl lohnt es sich, vor der Kontaktaufnahme zu fragen, wie die Inklusion im Schulalltag konkret gelebt wird und ob auch die Klassenräume und das Außengelände barrierefrei erreichbar sind. Da noch keine Bewertungen vorliegen, können Sie die Gelegenheit nutzen, sich bei einem persönlichen Gespräch ein unvoreingenommenes Bild zu machen – fragen Sie nach einer Schulbesichtigung außerhalb der regulären Führungen. Das ist oft der beste Weg, um Atmosphäre und Engagement direkt zu spüren.
Fazit: Die KGS Franziskus ist besonders für Familien interessant, die Wert auf Barrierefreiheit legen. Da Bewertungen fehlen, empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit der Schulleitung, um alle Fragen zur täglichen Betreuung und pädagogischen Ausrichtung zu klären.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 10:00–20:00
- Dienstag: 10:00–20:00
- Mittwoch: 10:00–20:00
- Donnerstag: 10:00–20:00
- Freitag: 10:00–20:00
- Samstag: 10:00–20:00
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Eingang
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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