Grundschule Wiesenhof
Grundschule Wiesenhof in Wilhelmshaven: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Die Wahl der richtigen Grundschule ist für Familien eine der wichtigsten Entscheidungen. Neben der pädagogischen Ausrichtung und der räumlichen Nähe spielen oft auch praktische Faktoren eine große Rolle. Die Grundschule Wiesenhof in Wilhelmshaven punktet hier mit einem klaren Plus: Die Schule ist mit einem rollstuhlgerechten Eingang und einem entsprechenden Parkplatz ausgestattet. Das ist ein wichtiges Signal für Familien, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind – sei es durch einen Kinderwagen, einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe.
Bevor Sie sich endgültig entscheiden, lohnt es sich, einen persönlichen Eindruck vor Ort zu gewinnen. Fragen Sie ruhig nach, wie der Schulalltag konkret gestaltet wird und ob es beispielsweise eine verlässliche Betreuung am Nachmittag gibt. Da noch keine Bewertungen vorliegen, kann ein direktes Gespräch mit der Schulleitung oder anderen Eltern oft mehr Klarheit bringen als jede Online-Bewertung. Die Grundschule Wiesenhof könnte vor allem für Familien interessant sein, die Wert auf eine barrierefreie Umgebung legen. Ob die Schule zu Ihrem Kind passt, lässt sich am besten bei einem Besuch herausfinden.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 07:45–15:00
- Dienstag: 07:45–15:00
- Mittwoch: 07:45–15:00
- Donnerstag: 07:45–15:00
- Freitag: 07:45–15:00
- Samstag: Geschlossen
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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