Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße
Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße in Mönchengladbach: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Die Wahl der richtigen Grundschule ist eine der ersten großen Entscheidungen für Familien. In Mönchengladbach stößt man dabei schnell auf die Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße. Ein erster wichtiger Punkt, der in den Angaben auftaucht, ist der rollstuhlgerechte Parkplatz. Das ist ein klares Signal für Barrierefreiheit, aber es lohnt sich, vor einer Anmeldung genauer nachzuhaken. Eine gute Frage an das Schulteam wäre zum Beispiel: „Wie ist der Alltag für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen im Schulgebäude organisiert?“ – denn ein barrierefreier Parkplatz allein sagt noch nichts über die tatsächliche Nutzung von Klassenräumen oder der Turnhalle aus. Da Bewertungen aktuell fehlen, hilft ein persönlicher Eindruck vor Ort enorm. Vielleicht beim nächsten Tag der offenen Tür oder nach Absprache mit der Schulleitung. Ein Blick auf das pädagogische Konzept und die Nachmittagsbetreuung rundet die Entscheidung ab. Die Lage in der Stadt macht die Schule für viele Familien in der Umgebung interessant. Wenn Sie Wert auf eine offene, inklusive Schulgemeinschaft legen, ist ein Besuch dieser Grundschule auf jeden Fall einen Termin wert.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 10:00–20:00
- Dienstag: 10:00–20:00
- Mittwoch: 10:00–20:00
- Donnerstag: 10:00–20:00
- Freitag: 10:00–20:00
- Samstag: 10:00–20:00
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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