Ernst-von-Stubenrauch Grundschule Zweigstelle
Ernst-von-Stubenrauch Grundschule Zweigstelle in Teltow: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Wer in Teltow auf der Suche nach einem geeigneten Grundschulstandort ist, sollte bei der Entscheidung nicht nur auf pädagogische Konzepte achten. Gerade bei jüngeren Kindern spielen praktische Faktoren wie die tägliche Erreichbarkeit und die räumliche Ausstattung eine große Rolle. Die Zweigstelle der Ernst-von-Stubenrauch Grundschule punktet hier mit einem wichtigen Detail: Ein rollstuhlgerechter Parkplatz ist vorhanden, was den Bring- und Abholdienst für Familien mit Mobilitätseinschränkungen oder für Großeltern mit Rollator deutlich erleichtert. Ein Tipp aus der Praxis: Klären Sie vor einer Anmeldung, wie die Betreuungszeiten in der Zweigstelle konkret geregelt sind und ob es eine verlässliche Hortanbindung gibt. Auch die Frage nach der Klassengröße und der Zuständigkeit für das Einzugsgebiet lohnt sich, da die Zweigstelle oft andere Kapazitäten als die Hauptstelle bietet.
Fazit: Die Zweigstelle ist besonders für Familien interessant, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind oder einen kleineren, überschaubaren Standort bevorzugen. Informieren Sie sich am besten direkt vor Ort über das konkrete Raumangebot und die Schulweg-Sicherheit.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 10:00–20:00
- Dienstag: 10:00–20:00
- Mittwoch: 10:00–20:00
- Donnerstag: 10:00–20:00
- Freitag: 10:00–20:00
- Samstag: 10:00–20:00
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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