Astrid-Lindgren-Schule
Astrid-Lindgren-Schule in Duisburg: Schulprofil, Adresse, Öffnungszeiten, Webseite, Kontakt und Bewertungen.
Wichtige Informationen
Die Wahl der richtigen Grundschule ist eine der ersten großen Entscheidungen für Familien. In Duisburg gibt es die Astrid-Lindgren-Schule, die mit ihrem Namen bereits eine gewisse Erwartungshaltung weckt. Ein besonders wichtiges Detail, das hier direkt auffällt: Die Schule ist mit einem rollstuhlgerechten Eingang und einem rollstuhlgerechten Parkplatz ausgestattet. Das ist ein klares Signal für Barrierefreiheit, das nicht alle Grundschulen bieten können.
Für Eltern, die auf eine barrierefreie Umgebung angewiesen sind, ist das ein starkes Argument. Aber auch wer sich generell für eine Schule mit durchdachter Infrastruktur interessiert, sollte dies als positives Zeichen werten. Da es aktuell noch keine Bewertungen gibt, lohnt es sich, vor der Anmeldung ein persönliches Gespräch zu suchen. Fragen Sie direkt nach dem pädagogischen Konzept und wie die Schule mit den Kindern arbeitet. Ein Besuch vor Ort gibt oft den besten Eindruck, ob die Schule zu Ihrem Kind und Ihrer Familie passt. Ein praktischer Hinweis: Klären Sie auch, ob es eine verlässliche Betreuung am Nachmittag gibt, denn das ist oft genauso wichtig wie der Vormittagsunterricht.
Öffnungszeiten
- Sonntag: Geschlossen
- Montag: 10:00–20:00
- Dienstag: 10:00–20:00
- Mittwoch: 10:00–20:00
- Donnerstag: 10:00–20:00
- Freitag: 10:00–20:00
- Samstag: 10:00–20:00
Weitere Informationen
- Barrierefreiheit: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz
Bilder
Redaktioneller und rechtlicher Hinweis
Die Informationen wurden aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengestellt. Trotz regelmäßiger Aktualisierung kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die Aufnahme in dieses Verzeichnis stellt keine pädagogische Bewertung, Schulplatzgarantie oder Empfehlung dar. Prüfe Anmeldung, Einzugsgebiet, Betreuungsangebot, Termine und aktuelle Hinweise immer direkt bei der Grundschule oder der zuständigen Schulbehörde.
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